Datenschutz für nicht-öffentliche Stellen

Unternehmen, Vereine und andere nicht-öffentliche Organisationen unterliegen vorrangig dem Anwendungsbereich der DSGVO. Insbesondere die Rechenschaftspflicht stellt Verantwortliche regelmäßig vor große Herausforderungen. Mit Hilfe unserer externen Datenschutzexperten erkennen Sie den akuten Handlungsbedarf und stellen ein auf Ihre Anforderungen skaliertes Datenschutzmanagementsystem auf.

Treten Sie mit uns in Kontakt, wir sind Ihnen gerne behilflich.

Verarbeitungstätigkeiten müssen anhand des Risikoansatzes beurteilt und priorisiert datenschutzrechtlich geprüft werden (Symbolbild)

Leistungen für nicht-öffentliche Stellen

Datenschutzbeauftragte

Unsere externen Datenschutzbeauftragten helfen Ihnen zügig die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und dies nachweisen zu können. Eine Benennung Art. 37 DSGVO ist hierfür die Voraussetzung.

Weitere Leistungen

Coaching und Weiterbildung des internen Datenschutzbeauftragten

Auditierung des Datenschutzmanagementsystems oder einzelner Verarbeitungstätigkeiten durch geprüfte Datenschutzauditoren

Begutachtung des Datenschutzmanagementsystems oder einzelner Verarbeitungstätigkeiten durch verifizierte Sachverständige

Betreuung durch das IfDDS

Ermittlungsphase

Informationsermittlung und Erfassung des Reifegrads
Datenschutzbeauftragte ermitteln den IST-Stand (üblicherweise in den Fachabteilungen)

Qualifizierungsphase

Ableiten der nächsten Schritte
Der Risiko-Ansatz bestimmt den priorisierten Handlungsbedarf

Vollzugsphase

Umsetzungshilfe und Fortschrittskontrolle
Datenschutzkonformes Anpassen der Verarbeitungen und Erstellen der Dokumentation mittels Arbeitshilfen

Überwachungsphase

Regelmäßige Revision
Kontinuierliche Verbesserung durch turnusmäßige Kontrolle

Arbeitshilfen Datenschutz (Beispiele)

Weitere Arbeitshilfen und Vorlagen rund um das Thema Datenschutz finden Sie unter Service.