Unternehmen, Vereine und andere nicht-öffentliche Organisationen unterliegen vorrangig dem Anwendungsbereich der DSGVO. Insbesondere die Rechenschaftspflicht stellt Verantwortliche regelmäßig vor große Herausforderungen. Mit Hilfe unserer externen Datenschutzexperten erkennen Sie den akuten Handlungsbedarf und stellen ein auf Ihre Anforderungen skaliertes Datenschutzmanagementsystem auf.
Treten Sie mit uns in Kontakt, wir sind Ihnen gerne behilflich.
Verarbeitungstätigkeiten müssen anhand des Risikoansatzes beurteilt und priorisiert datenschutzrechtlich geprüft werden (Symbolbild)
Leistungen für nicht-öffentliche Stellen
Datenschutzbeauftragte
Unsere externen Datenschutzbeauftragten helfen Ihnen zügig die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und dies nachweisen zu können. Eine Benennung Art. 37 DSGVO ist hierfür die Voraussetzung.