Für Behörden und andere öffentliche Organisation ergeben sich datenschutzrechtliche Anforderungen nebst DSGVO auch aus den bundes- und länderspezifischen Regelungen. Aufgrund des Umfangs der Verarbeitungen und der Sensibilität der Daten muss dem Schutz personenbezogener Daten ein besonderer Stellenwert zugesprochen werden. Denn gerade öffentliche Einrichtungen sollten mit einer Vorbildfunktion vorangehen. Unsere externen Datenschutzexperten helfen Ihnen, zügig ein angemessenes Datenschutzmanagement zu organisieren, die erforderliche Dokumentation zu erstellen und deren Umsetzung zu kontrollieren.
Treten Sie mit uns in Kontakt, wir sind Ihnen gerne behilflich.
Leistungen für öffentliche Stellen
Datenschutzbeauftragte
Unsere externen Datenschutzbeauftragten helfen Ihnen zügig die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und dies nachweisen zu können. Eine Benennung nach § 5 BDSG bzw. Art. 37 DSGVO ist hierfür die Voraussetzung.