Begutachtung

Rechtsgutachten im Datenschutz nehmen einen zunehmenden Stellenwert ein. Gleichwohl das Erfordernis nicht selten aus einem Rechtsstreit resultiert, zu dessen Klärung eine datenschutzrechtliche Streitfrage durch objektive Befunde beantwortet werden soll, so kann ein unabhängiges Datenschutzgutachten auch ein probates Mittel sein, z.B. den Auftragsverarbeiter hinsichtlich seiner Auftraggeber zu exkulpieren.

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Die Prüfung durch Sachverständige führt zu objektiv bewertbaren und gerichtlich belastbaren Ergebnissen (Symbolbild)

Die verifizierten Sachverständigen des IfDDS sind in der Lage Verarbeitungen gutachterlich zu beurteilen und so zur rechtlichen Bewertung datenschutzrechtlicher Sachverhalte beizutragen.