Rechtsgutachten im Datenschutz nehmen einen zunehmenden Stellenwert ein. Gleichwohl das Erfordernis nicht selten aus einem Rechtsstreit resultiert, zu dessen Klärung eine datenschutzrechtliche Streitfrage durch objektive Befunde beantwortet werden soll, so kann ein unabhängiges Datenschutzgutachten auch ein probates Mittel sein, z.B. den Auftragsverarbeiter hinsichtlich seiner Auftraggeber zu exkulpieren.
Treten Sie mit uns in Kontakt, wir sind Ihnen gerne behilflich.
Die verifizierten Sachverständigen des IfDDS sind in der Lage Verarbeitungen gutachterlich zu beurteilen und so zur rechtlichen Bewertung datenschutzrechtlicher Sachverhalte beizutragen.