Informationssicherheit für Nicht-öffentliche Stellen
Für Unternehmen ist das Aufrechterhalten funktionierender IT-Systeme eine zentrale Arbeitsgrundlage. Zu Zeiten immer ausgeklügelter Bedrohungen, wie Verschlüsselungstrojanern, ist eine risikobasierte IT-Infrastruktur unabdingbar. Auch die Anforderungen aus dem 2019 in Kraft getretenen Geschäftsgeheimnisgesetz sollten unbedingt berücksichtigt werden.
Die IT-Sicherheitsbeauftragten des IfDDS sind an Ihrer Seite, um Ihr Unternehmen heute gegen Angriffe von morgen zu rüsten und beraten Ihre Administratoren über kostenschonende Datensicherheit nach dem Stand der Technik. Mit unserer Expertise schaffen wir für Sie eine solide Grundlage für den Schutz Ihrer Daten und Geschäftsprozesse – und tragen so aktiv zur Sicherung Ihres Unternehmenserfolgs bei.
Leistungen
Unsere externen IT-Sicherheitsbeauftragten unterstützen Sie, die Sicherheit Ihrer Datenverarbeitungsanlagen nachhaltig zu verbessern und aufrechtzuerhalten.

Weitere Leistungen
Coaching und Weiterbildung Ihres IT-Sicherheitsbeauftragten, des IT-Personals und Awareness-Förderung für Ihre Belegschaft.

Betreuung durch das IfDDS
Ermittlungsphase
Informationsermittlung und Erfassung des Reifegrads |

IT-Sicherheitsbeauftragte helfen die allgemeinen Anforderungen festzustellen |
Qualifizierungsphase
Ableiten der nächsten Schritte |

Anhand der Anforderungen wird der konkrete Handlungsbedarf mit Umsetzungshorizont festgelegt |
Vollzugsphase
Umsetzungshilfe und Fortschrittskontrolle |

Aktivitätskontrolle und Hilfestellung bei der Umsetzung der Einzelmaßnahmen |
Überwachungsphase
Regelmäßige Revision |

Stetige Anpassung an aktuelle Gefährdungslage |