Öffentliche Stellen werden in Sachsen aufgrund des Sächsischen Informationssicherheitsgesetzes verpflichtet, die Umsetzung des IT-Grundschutzes des BSI zu vollziehen. Eine Vielzahl anderer Bundesländer unterwirft öffentliche Stellen ähnlichen Verpflichtungen.
Mit einem externen IT-Sicherheitsbeauftragten des IfDDS gelingt es Ihnen, die richtigen Schritte zu einer nachhaltigen Datensicherheit zur richtigen Zeit, ressourcenschonend zu verwirklichen.
Treten Sie mit uns in Kontakt, wir sind Ihnen gerne behilflich.
Leistungen für öffentliche Stellen
IT-Sicherheitsbeauftragte
Unsere externen IT-Sicherheitsbeauftragten unterstützen Sie, die Sicherheit Ihrer Datenverarbeitungsanlagen nachhaltig zu verbessern und aufrechtzuerhalten.