Datensicherheit für öffentliche Stellen

Öffentliche Stellen werden in Sachsen aufgrund des Sächsischen Informationssicherheitsgesetzes verpflichtet, die Umsetzung des IT-Grundschutzes des BSI zu vollziehen. Eine Vielzahl anderer Bundesländer unterwirft öffentliche Stellen ähnlichen Verpflichtungen.

Mit einem externen IT-Sicherheitsbeauftragten des IfDDS gelingt es Ihnen, die richtigen Schritte zu einer nachhaltigen Datensicherheit zur richtigen Zeit, ressourcenschonend zu verwirklichen.

Treten Sie mit uns in Kontakt, wir sind Ihnen gerne behilflich.

Im behördlichen Umfeld darf die Daseinsvorsorge nicht durch eine vernachlässigte Sicherheit der IT-Systeme gefährdet sein (Symbolbild)

Leistungen für öffentliche Stellen

IT-Sicherheitsbeauftragte

Unsere externen IT-Sicherheitsbeauftragten unterstützen Sie, die Sicherheit Ihrer Datenverarbeitungsanlagen nachhaltig zu verbessern und aufrechtzuerhalten.

Weitere Leistungen

Coaching und Weiterbildung Ihres IT-Sicherheitsbeauftragten, des IT-Personals und Awareness-Förderung für Ihre Belegschaft.

Betreuung durch das IfDDS

Ermittlungsphase

Informationsermittlung und Erfassung des Reifegrads
IT-Sicherheitsbeauftragte helfen die allgemeinen Anforderungen festzustellen

Qualifizierungsphase

Ableiten der nächsten Schritte
Anhand der Anforderungen wird der konkrete Handlungsbedarf mit Umsetzungshorizont festgelegt

Vollzugsphase

Umsetzungshilfe und Fortschrittskontrolle
Aktivitätskontrolle und Hilfestellung bei der Umsetzung der Einzelmaßnahmen

Überwachungsphase

Regelmäßige Revision
Stetige Anpassung an aktuelle Gefährdungslage

Arbeitshilfen Datensicherheit (Beispiele)

Weitere Arbeitshilfen und Vorlagen rund um das Thema Datensicherheit finden Sie unter Service.