Informationssicherheit für öffentliche Stellen
Öffentliche Stellen werden in Sachsen aufgrund des Sächsischen Informationssicherheitsgesetzes verpflichtet, die Umsetzung des IT-Grundschutzes des BSI zu vollziehen. Eine Vielzahl anderer Bundesländer unterwirft öffentliche Stellen ähnlichen Verpflichtungen.
Mit einem externen IT-Sicherheitsbeauftragten des IfDDS gelingt es Ihnen, die richtigen Schritte zu einer nachhaltigen Informationssicherheit zur richtigen Zeit, ressourcenschonend zu verwirklichen – wir begleiten Sie verlässlich auf dem Weg zu einer resilienten Sicherheitskultur.
Leistungen
Unsere externen IT-Sicherheitsbeauftragten unterstützen Sie, die Sicherheit Ihrer Datenverarbeitungsanlagen nachhaltig zu verbessern und aufrechtzuerhalten.

Weitere Leistungen
Coaching und Weiterbildung Ihres IT-Sicherheitsbeauftragten, des IT-Personals und Awareness-Förderung für Ihre Belegschaft.

Betreuung durch das IfDDS
Ermittlungsphase
Informationsermittlung und Erfassung des Reifegrads |

IT-Sicherheitsbeauftragte helfen die allgemeinen Anforderungen festzustellen |
Qualifizierungsphase
Ableiten der nächsten Schritte |

Anhand der Anforderungen wird der konkrete Handlungsbedarf mit Umsetzungshorizont festgelegt |
Vollzugsphase
Umsetzungshilfe und Fortschrittskontrolle |

Aktivitätskontrolle und Hilfestellung bei der Umsetzung der Einzelmaßnahmen |
Überwachungsphase
Regelmäßige Revision |

Stetige Anpassung an aktuelle Gefährdungslage |