Das IfDDS gibt praktische Ratschläge für die datenschutzrechtliche Überwindung der Corona-Krise.
Am 24.02.2021 führte das IfDDS auf Einladung der Handwerkskammer Dresden unentgeltlich eine Online-Veranstaltung zum Thema „Corona-Pandemie im Lichte des Datenschutzes – Datenschutz für Verbände“ durch.
Ziel des interaktiven Vortrags war es, Innungen und Verbänden praktische Handlungsempfehlungen zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben während der Corona-Krise an die Hand zu geben. Neben der Frage der Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten der Beschäftigten durch den Arbeitgeber, wurden unter anderem Fallstricke im Umgang mit Videokonferenz-Systemen und sog. Instant-Messengern aufgezeigt. Das Vorstellen einer praktischen und lebensnahen Telearbeitsrichtlinie – zur rechtlichen Absicherung im Bereich Homeoffice – rundete die Digitalveranstaltung ab.
„Das große Interesse der Verbände und Innungen an der Beantwortung datenschutzrechtlicher Fragestellungen hat uns beeindruckt.“ sagte der Geschäftsführer des IfDDS, Ralko Nebelung, im Anschluss an die Veranstaltung, an der etwa 30 Vorstände und Geschäftsführer teilgenommen hatten.
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