Beauftragte für Informationssicherheit für sächsische Kommunen bzw. Gemeinden (BfIS Sachsen)
Wir unterstützen Ihre Kommune bzw. Gemeinde bei der Umsetzung des Sächsischen Informationssicherheitsgesetzes (SächsISichG). Mit unseren Experten im Bereich der Informationssicherheit können Sie Ihrer Verpflichtung zur Benennung eines Beauftragten für Informationssicherheit (BfIS) nachkommen (§ 8 SächsISichG) und den Schutz sensibler Verwaltungsdaten effektiv und nachhaltig verbessern. Wir unterstützen bereits seit vielen Jahren sächsische Behörden im Bereich der Informationssicherheit: Profitieren Sie von unserer Erfahrung und holen Sie sich ein Angabot für die Beauftragung eines Bauftragten für Informationssicherheit für sächsische Kommunen bzw. Gemeinden ein.
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Betreuung durch das IfDDS
Ermittlungsphase
Informationsermittlung und Erfassung des Reifegrads
IT-Sicherheitsbeauftragte helfen die allgemeinen Anforderungen festzustellen
Qualifizierungsphase
Ableiten der nächsten Schritte
Anhand der Anforderungen wird der konkrete Handlungsbedarf mit Umsetzungshorizont festgelegt
Vollzugsphase
Umsetzungshilfe und Fortschrittskontrolle
Aktivitätskontrolle und Hilfestellung bei der Umsetzung der Einzelmaßnahmen