Im Rahmen der Informationssicherheit steht der Schutz Ihrer Daten im Allgemeinen im Vordergrund: Das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) verpflichtet Sie, besonders schützenswerte Daten als solche zu kennzeichnen. Nach der Schutzbedarfsfeststellung kann determiniert werden, welche weiteren technischen und organisatorischen Maßnahmen für den Schutz Ihrer Assets zu ergreifen sind.
Unsere IT-Sicherheitsexperten unterstützen gleichermaßen Unternehmen, wie Behörden bei der Ermittlung des IST-Zustands und der korrespondierenden Handlungen zum Erreichen des SOLL-Zustandes. Unter Zuhilfenahme verständlicher Checklisten können Mängel rechtzeitig erkannt und mittels wirtschaftlicher Maßnahmen gegengesteuert werden.
Datensicherheit
Öffentliche Stellen
Weitere Informationen zur Datensicherheit für Behörden und andere öffentliche Stellen
Nicht-öffentliche Stellen
Weitere Informationen zur Datensicherheit für Unternehmen und andere nicht-öffentliche Stellen
Arbeitshilfen Datensicherheit (Beispiele)
Weitere Arbeitshilfen und Vorlagen rund um das Thema Datensicherheit finden Sie unter Service.