Der Widerrufsbutton kommt zum 19. Juni 2026
News im Juni – Ausgabe 1/2026
Jetzt rechtzeitig handeln!
Unternehmen, die Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern online abschließen, müssen sich auf eine wichtige gesetzliche Änderung einstellen: Ab dem 19. Juni 2026 wird für viele Online-Angebote eine elektronische Widerrufsfunktion – der sogenannte Widerrufsbutton – verpflichtend.
Betroffen sind insbesondere Anbieter von:
- Online-Kursen und E-Learning-Angeboten
- Coachings und Beratungsleistungen
- Memberships und Mitgliederbereichen
- digitalen Produkten und Programmen
- Software- und Abo-Modellen
- sonstigen B2C-Verträgen mit gesetzlichem Widerrufsrecht

Warum gibt es die neue Regelung?
Der Gesetzgeber verfolgt das Prinzip der sogenannten „Spiegelbildlichkeit“: Wenn Verbraucher einen Vertrag online mit wenigen Klicks abschließen können, sollen sie diesen auch ebenso einfach widerrufen können.
Deshalb müssen betroffene Unternehmen künftig eine klar erkennbare elektronische Widerrufsmöglichkeit bereitstellen. Der Widerruf darf nicht unnötig erschwert werden und muss direkt über die Website bzw. den Bestellprozess möglich sein.
Was bedeutet das für Website- und Shopbetreiber?
Die neue Regelung betrifft nicht nur die technische Umsetzung, sondern auch die rechtlichen Informationen auf Ihrer Website.
In den meisten Fällen sollten folgende Punkte geprüft werden:
- Einrichtung eines gesetzeskonformen Widerrufsbuttons
- Anpassung der Widerrufsbelehrung und weiterer vertragsbezogener Rechtstexte
- Überprüfung der Bestell- und Checkout-Prozesse
- Dokumentation der Widerrufsvorgänge gemäß den gesetzlichen Anforderungen
Die Datenschutzerklärung ist von dieser Gesetzesänderung in vielen Fällen nicht oder nur indirekt betroffen. Dennoch empfiehlt sich eine rechtliche Gesamtprüfung der eingesetzten Prozesse.
Unsere Lösung für Sie
Damit Sie die neue gesetzliche Vorgabe rechtzeitig umsetzen können, haben wir bereits die notwendigen Vorbereitungen getroffen:
- Die betroffenen Rechtstexte wurden entsprechend angepasst.
- Ein Plugin zur technischen Umsetzung des Widerrufsbuttons steht bereit.
- Die Installation und Einrichtung erfolgt schnell und unkompliziert.
- Die Lösung unterstützt Sie dabei, die gesetzlichen Anforderungen fristgerecht zu erfüllen.
Auch wenn die neue Pflicht erst ab dem 19. Juni 2026 gilt, sollten Betreiber von Online-Shops, Kursplattformen und digitalen Angebotsmodellen die Umsetzung frühzeitig planen. So vermeiden Sie rechtliche Risiken und stellen sicher, dass Ihre Website den neuen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Sie haben Fragen zur Umsetzung oder benötigen Unterstützung bei der Anpassung Ihrer Rechtstexte? Dann kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular – wir helfen Ihnen bei der rechtssicheren Umsetzung der neuen Widerrufsbutton-Pflicht.
