Für Behörden und andere öffentliche Organisation ergeben sich datenschutzrechtliche Anforderungen nebst DSGVO auch aus den bundes- und länderspezifischen Regelungen. Aufgrund des Umfangs der Verarbeitungen und der Sensibilität der Daten muss dem Schutz personenbezogener Daten ein besonderer Stellenwert zugesprochen werden. Denn gerade öffentliche Einrichtungen sollten mit einer Vorbildfunktion vorangehen. Unsere externen Datenschutzexperten helfen Ihnen, zügig ein angemessenes Datenschutzmanagement zu organisieren, die erforderliche Dokumentation zu erstellen und deren Umsetzung zu kontrollieren.
Mit langjähriger Erfahrung im öffentlichen Sektor, fundiertem Fachwissen und einem tiefen Verständnis für Verwaltungsstrukturen entwickeln wir Lösungen, die funktionieren – rechtssicher, nachvollziehbar und auf Augenhöhe.
Leistungen
Unsere externen Datenschutzbeauftragten helfen Ihnen zügig die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und dies nachweisen zu können. Eine Benennung nach § 5 BDSG bzw. Art. 37 DSGVO ist hierfür die Voraussetzung.

Weitere Leistungen
Coaching und Weiterbildung des internen Datenschutzbeauftragten
Auditierung des Datenschutzmanagementsystems oder einzelner Verarbeitungstätigkeiten durch geprüfte Datenschutzauditoren
Begutachtung des Datenschutzmanagementsystems oder einzelner Verarbeitungstätigkeiten durch verifizierte Sachverständige

Betreuung durch das IfDDS
Ermittlungsphase
Informationsermittlung und Erfassung des Reifegrads |

Datenschutzbeauftragte ermitteln den IST-Stand (üblicherweise in den Fachabteilungen) |
Qualifizierungsphase
Ableiten der nächsten Schritte |

Der Risiko-Ansatz bestimmt den priorisierten Handlungsbedarf |
Vollzugsphase
Umsetzungshilfe und Fortschrittskontrolle |

Datenschutzkonformes Anpassen der Verarbeitungen und Erstellen der Dokumentation mittels Arbeitshilfen |
Überwachungsphase
Regelmäßige Revision |

Kontinuierliche Verbesserung durch turnusmäßige Kontrolle |