Für Behörden und andere öffentliche Organisation ergeben sich datenschutzrechtliche Anforderungen nebst DSGVO auch aus den bundes- und länderspezifischen Regelungen. Aufgrund des Umfangs der Verarbeitungen und der Sensibilität der Daten muss dem Schutz personenbezogener Daten ein besonderer Stellenwert zugesprochen werden. Denn gerade öffentliche Einrichtungen sollten mit einer Vorbildfunktion vorangehen. Unsere externen Datenschutzexperten helfen Ihnen, zügig ein angemessenes Datenschutzmanagement zu organisieren, die erforderliche Dokumentation zu erstellen und deren Umsetzung zu kontrollieren.

Mit langjähriger Erfahrung im öffentlichen Sektor, fundiertem Fachwissen und einem tiefen Verständnis für Verwaltungsstrukturen entwickeln wir Lösungen, die funktionieren – rechtssicher, nachvollziehbar und auf Augenhöhe.

 

Leistungen

Unsere externen Datenschutzbeauftragten helfen Ihnen zügig die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und dies nachweisen zu können. Eine Benennung nach § 5 BDSG bzw. Art. 37 DSGVO ist hierfür die Voraussetzung.

Weitere Leistungen

Coaching und Weiterbildung des internen Datenschutzbeauftragten

Auditierung des Datenschutzmanagementsystems oder einzelner Verarbeitungstätigkeiten durch geprüfte Datenschutzauditoren

Begutachtung des Datenschutzmanagementsystems oder einzelner Verarbeitungstätigkeiten durch verifizierte Sachverständige

 

Betreuung durch das IfDDS

 

Ermittlungsphase

 

Informationsermittlung und Erfassung des Reifegrads
Datenschutzbeauftragte ermitteln den IST-Stand (üblicherweise in den Fachabteilungen)

Qualifizierungsphase

Ableiten der nächsten Schritte
Der Risiko-Ansatz bestimmt den priorisierten Handlungsbedarf

Vollzugsphase

Umsetzungshilfe und Fortschrittskontrolle
Datenschutzkonformes Anpassen der Verarbeitungen und Erstellen der Dokumentation mittels Arbeitshilfen

Überwachungsphase

Regelmäßige Revision
Kontinuierliche Verbesserung durch turnusmäßige Kontrolle