Beim Datenschutz für Behörden und Ämter ergeben sich die rechtlichen Anforderungen nicht nur aus der DSGVO, sondern zusätzlich aus bundes- und landesspezifischen Datenschutzgesetzen sowie weiteren spezialgesetzlichen Regelungen. Dadurch entsteht ein komplexes Geflecht an Vorgaben, das sorgfältig beachtet und praktisch umgesetzt werden muss. Gleichzeitig verarbeiten öffentliche Stellen täglich große Mengen personenbezogener Daten, die häufig besonders sensibel sind – etwa Gesundheitsdaten, Sozialdaten oder Informationen zu Ordnungswidrigkeiten. Deshalb kommt dem Datenschutz für Behörden und Ämter eine besondere Bedeutung zu.
Hinzu kommt, dass Bürgerinnen und Bürger ein hohes Vertrauen in staatliche Institutionen setzen. Gerade deshalb sollten öffentliche Einrichtungen nicht nur gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen, sondern vielmehr eine Vorbildfunktion übernehmen und Datenschutz transparent, strukturiert und verantwortungsvoll leben. Ein funktionierendes Datenschutzmanagement sorgt dabei nicht nur für Rechtssicherheit, sondern schafft auch klare Prozesse, Zuständigkeiten und nachvollziehbare Dokumentationen.
Unsere externen Datenschutzexpertinnen und -experten unterstützen Sie dabei umfassend und praxisnah. Wir helfen Ihnen, ein angemessenes Datenschutzmanagement aufzubauen oder weiterzuentwickeln, notwendige Verzeichnisse und Richtlinien zu erstellen und zugleich deren Umsetzung im Alltag sicherzustellen. Darüber hinaus begleiten wir interne Abstimmungen, beraten bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und stehen als verlässliche Ansprechpersonen zur Verfügung.
Dank unserer langjährigen Erfahrung im öffentlichen Sektor kennen wir die besonderen Abläufe und Entscheidungswege in Verwaltungen genau. Deshalb entwickeln wir Lösungen, die nicht nur rechtssicher, sondern auch praktikabel und verständlich sind. So wird Datenschutz für Behörden und Ämter zu einem festen, gut integrierten Bestandteil Ihrer Organisation.

Unsere Leistungen im Bereich Datenschutz für Behörden
Unsere externen Datenschutzbeauftragten helfen Ihnen zügig die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und dies nachweisen zu können. Eine Benennung nach § 5 BDSG bzw. Art. 37 DSGVO ist hierfür die Voraussetzung.
Coaching und Weiterbildung des internen Datenschutzbeauftragten im Bereich von Behörden und Ämtern.
Auditierung des Datenschutzmanagementsystems oder einzelner Verarbeitungstätigkeiten durch geprüfte Datenschutzauditoren
Begutachtung des Datenschutzmanagementsystems oder einzelner Verarbeitungstätigkeiten durch verifizierte Sachverständige

Betreuung durch das IfDDS
Ermittlungsphase
| Informationsermittlung und Erfassung des Reifegrads |

| Datenschutzbeauftragte ermitteln den IST-Stand (üblicherweise in den Fachabteilungen) |
Qualifizierungsphase
| Ableiten der nächsten Schritte |

| Der Risiko-Ansatz bestimmt den priorisierten Handlungsbedarf |
Vollzugsphase
| Umsetzungshilfe und Fortschrittskontrolle |

| Datenschutzkonformes Anpassen der Verarbeitungen und Erstellen der Dokumentation mittels Arbeitshilfen |
Überwachungsphase
| Regelmäßige Revision |

| Kontinuierliche Verbesserung durch turnusmäßige Kontrolle |
