Informationssicherheit und IT Sicherheit für Behörden sind heute ein unverzichtbarer Bestandteil moderner und verantwortungsvoller Verwaltungsarbeit. Denn neben einer steigenden Zahl von Cyberangriffen spielen auch gesetzliche Vorgaben eine zentrale Rolle, die von öffentlichen Stellen verbindlich umzusetzen sind. So verpflichtet beispielsweise das Sächsische Informationssicherheitsgesetz Behörden dazu, den IT-Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) anzuwenden, während auch andere Bundesländer vergleichbare Regelungen eingeführt haben. Dadurch wird deutlich, dass Informationssicherheit und IT Sicherheit für Behörden keine freiwillige Aufgabe sind, sondern systematisch geplant, umgesetzt und dauerhaft überwacht werden müssen.
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Umsetzung häufig anspruchsvoll ist, weil unterschiedliche Fachverfahren, historisch gewachsene IT-Strukturen und zugleich begrenzte personelle Ressourcen aufeinandertreffen. Zudem verändern sich Bedrohungslagen stetig, sodass bestehende Schutzmaßnahmen regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden sollten. Informationssicherheit und IT Sicherheit für Behörden bedeuten daher nicht nur den Einsatz technischer Lösungen, sondern ebenso klare Zuständigkeiten, strukturierte Prozesse, nachvollziehbare Dokumentationen sowie geschulte und sensibilisierte Mitarbeitende.
Genau hier unterstützen wir Sie: Als externer IT-Sicherheitsbeauftragter begleitet IfDDS Sie strukturiert und praxisnah durch alle erforderlichen Schritte. Wir analysieren Ihre aktuelle Ausgangssituation, identifizieren konkrete Handlungsfelder und entwickeln darauf aufbauend einen realistischen Maßnahmenplan. Dabei orientieren wir uns am BSI IT-Grundschutz und berücksichtigen gleichzeitig Ihre organisatorischen Rahmenbedingungen. So wird Informationssicherheit und IT Sicherheit für Behörden nicht nur konzeptionell beschrieben, sondern nachhaltig in Ihre Arbeitsabläufe integriert, damit Sicherheit, Stabilität und Handlungsfähigkeit langfristig gewährleistet bleiben.