Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz
Mit dem Inkrafttreten des Geschäftsgeheimnisschutzgesetzes (GeschGehG) sind Unternehmen verpflichtet, angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um ihre vertraulichen Informationen wirksam vor unbefugtem Zugriff, Nutzung und Offenlegung zu schützen. Anders als früher genügt die bloße Absicht zur Geheimhaltung nicht mehr – vielmehr müssen konkrete technische, organisatorische und rechtliche Maßnahmen nachweisbar implementiert sein.
Wir unterstützen Sie ganzheitlich bei der Umsetzung der Anforderungen des GeschGehG und bieten Ihnen ein strukturiertes Vorgehen zur Identifikation, Bewertung und Absicherung Ihrer geschäftskritischen Informationen.

Unser Leistungsumfang im Überblick
- Strategisches Briefing der Geschäftsführung
- Sensibilisierung und Einbindung der Prozesseigner
- Systematische Erhebung und Dokumentation
- Bewertung und Klassifizierung
- Definition angemessener Schutzmaßnahmen
- Implementierung und Umsetzung
- (Optional) Auditierung und Wirksamkeitskontrolle
Sie sind interessiert? Dann kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular – wir freuen uns auf Ihre Nachricht!