Datensicherheit für nicht-öffentliche Stellen

Für Unternehmen ist das Aufrechterhalten funktionierender IT-Systeme eine zentrale Arbeitsgrundlage. Zu Zeiten immer ausgeklügelter Bedrohungen, wie Verschlüsselungstrojanern, ist eine risikobasierte IT-Infrastruktur unabdingbar. Auch die Anforderungen aus dem 2019 in Kraft getretenen Geschäftsgeheimnisgesetz sollten unbedingt berücksichtigt werden.

Die IT-Sicherheitsbeauftragten des IfDDS sind an Ihrer Seite, um Ihr Unternehmen heute gegen Angriffe von morgen zu rüsten und beraten Ihre Administratoren über kostenschonende Datensicherheit nach dem Stand der Technik.

Treten Sie mit uns in Kontakt, wir sind Ihnen gerne behilflich.

Konkrete Sicherheitsmaßnahmen anhand fundierter Methoden, wie dem IT-Grundschutz des BSI, sichern die Business-Continuity (Symbolbild)

Leistungen für nicht-öffentliche Stellen

IT-Sicherheitsbeauftragte

Unsere externen IT-Sicherheitsbeauftragten unterstützen Sie, die Sicherheit Ihrer Datenverarbeitungsanlagen nachhaltig zu verbessern und aufrechtzuerhalten.

Weitere Leistungen

Coaching und Weiterbildung Ihres IT-Sicherheitsbeauftragten, des IT-Personals und Awareness-Förderung für Ihre Belegschaft.

Betreuung durch das IfDDS

Ermittlungsphase

Informationsermittlung und Erfassung des Reifegrads
IT-Sicherheitsbeauftragte helfen die allgemeinen Anforderungen festzustellen

Qualifizierungsphase

Ableiten der nächsten Schritte
Anhand der Anforderungen wird der konkrete Handlungsbedarf mit Umsetzungshorizont festgelegt

Vollzugsphase

Umsetzungshilfe und Fortschrittskontrolle
Aktivitätskontrolle und Hilfestellung bei der Umsetzung der Einzelmaßnahmen

Überwachungsphase

Regelmäßige Revision
Stetige Anpassung an aktuelle Gefährdungslage

Arbeitshilfen Datensicherheit (Beispiele)

Weitere Arbeitshilfen und Vorlagen rund um das Thema Datensicherheit finden Sie unter Service.