Arbeitssicherheit durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Für viele Unternehmen bedeutet Arbeitssicherheit durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit einen klaren Mehrwert, weil sie Sicherheit systematisch stärkt und gleichzeitig interne Ressourcen schont. Die Belegschaft ist schließlich die wichtigste Ressource, und deshalb ist eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern ebenso eine Investition in Stabilität und Zukunftsfähigkeit.
Wir unterstützen Sie dabei umfassend und praxisnah. Einerseits führen wir regelmäßige Sicherheitsbegehungen durch, damit mögliche Gefährdungen frühzeitig erkannt und wirksam reduziert werden können. Andererseits analysieren wir Arbeitsunfälle strukturiert, sodass Ursachen nachvollziehbar aufgearbeitet und geeignete Präventionsmaßnahmen abgeleitet werden. Zudem steuern wir Ihre Gefährdungsbeurteilungen methodisch, damit Risiken klar dokumentiert, bewertet und kontinuierlich überprüft werden.
Darüber hinaus bieten wir verständliche und alltagstaugliche Arbeitsschutzschulungen an, denn Wissen schafft Sicherheit und stärkt das Verantwortungsbewusstsein im Team. Ebenso unterstützen wir bei der Erstellung sowie Aktualisierung von Betriebs- und Dienstanweisungen, damit Vorgaben eindeutig formuliert und rechtssicher umgesetzt sind. Nicht zuletzt übernehmen wir die routinierte Kommunikation mit Behörden, wodurch Abstimmungen effizienter verlaufen und Sie entlastet werden.
So wird Arbeitssicherheit durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zu einem festen Bestandteil Ihrer betrieblichen Abläufe, weil externe Expertise objektiv berät und gleichzeitig flexibel einsetzbar ist. Gleichzeitig gewinnen Sie Planungssicherheit, während wir Entwicklungen im Blick behalten und Maßnahmen kontinuierlich anpassen. Auf diese Weise steht Arbeitssicherheit durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht nur für Regelkonformität, sondern vor allem für nachhaltigen Schutz und einen reibungslosen Betriebsalltag.

Arbeitssicherheit spielt in der Industrie eine besondere Rolle
Gesetzliche Grundlagen der Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen – verständlich erklärt
Unternehmen und Behörden sind gesetzlich verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb zu sorgen. Die zentrale Grundlage bildet das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Es schreibt vor, dass Arbeitgeber eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie einen Betriebsarzt bestellen müssen.
Ergänzend dazu regelt die DGUV Vorschrift 2, in welchem Umfang die sicherheitstechnische Betreuung zu erfolgen hat. Dabei wird unter anderem zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung unterschieden. Der konkrete Betreuungsumfang richtet sich nach Branche, Gefährdungslage und Anzahl der Beschäftigten.
Wichtig ist: Diese Vorgaben dienen nicht nur der formalen Erfüllung gesetzlicher Pflichten, sondern sollen aktiv dazu beitragen, Risiken frühzeitig zu erkennen und wirksam zu minimieren. Eine strukturierte Umsetzung schafft somit Rechtssicherheit und schützt gleichzeitig die Belegschaft.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular – wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
