Die Belegschaft ist die wichtigste Ressource. Eine Arbeitsschutzorganisation ist mithin weniger Erfüllung gesetzlicher Pflichten, sondern im Interesse des Unternehmens oder der Behörde selbst. Neben der Durchführung von Sicherheitsbegehungen oder der Unfallanalyse und der methodischen Lenkung der Gefährdungsbeurteilungen unterstützt das IfDDS beispielsweise durch Arbeitsschutzschulungen, Hilfestellungen bei Betriebs- und Dienstanweisungen und nicht zuletzt durch routinierte Kommunikation mit den Behörden.

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers spiegelt sich auch in der Bewältigung der sogenannten Corona-Krise wider: So hat der Arbeitgeber oder Dienstherr ein Hygienekonzept aufzustellen und sich regelmäßig von dessen Einhaltung zu überzeugen.